Die ersten schriftlichen Aufzeichnungen der damaligen katholischen Jungmannschaftsmusik befinden sich im Kassabuch, mit dem Eintrag von Fr. 65.-, Vorbezahlung der Bussen der 13 Gründungsmitglieder. Das Protokoll des jungen Musikvereins erhält seine ersten schriftlichen Einträge erst im Jahre 1939, mit der Niederschrift der Statuten der Pfarreimusik.
Nach mündlicher Überlieferung von bereits verstorbenen oder noch lebenden Gründungsmitgliedern wagten auf Initiative des damaligen Ortspfarrers Pater Peter Cotti zehn musikbegeisterte, von jugendlichem Elan und Mut motivierte Egger die Gründung der katholischen Jungmannschaftsmusik im Frühjahr 1935.
Auszüge aus den Statuten der Musikgesellschaft Egg, genehmigt am 29. Oktober 1940:
Zweck des Vereins:
§ 1
Der Verein bezweckt durch regelmässige Übungen und öffentliche Produktionen die Förderung der musikalischen Ausbildung seiner Mitglieder sowie des musikalischen Lebens.
Organisation:
§ 4a
Aktivmitglieder können alle Männer und Jungmänner mit gutem Ruf werden, falls sie die nötige musikalische Begabung besitzen und das 15. Altersjahr erreicht haben.
§ 4b
Jedes neueintretende Mitglied hat eine Probezeit zu bestehen, für welche er bei Beginn derselben Fr. 5.- in die Vereinskasse zu bezahlen hat.
§ 4d
Der Direktor oder der betreffende Leiter kann den Lehrling bei ungenügender Begabung ohne weiteres entlassen, wobei der Lehrling kein Anspruch auf Zurückerstattung der einbezahlten Fr. 5.- hat.
§ 16
Es werden folgende Bussen festgesetzt:
a) Bei unbegründetem Zuspätkommen von einer Viertelstunde; 50 Rappen
b) Bei unbegründetem Fehlen bei einer Probe, Vorstandsitzung oder Versammlung; Fr. 1.-
c) Bei unbegründetem Fehlen bei einer Aufführung; Fr. 2.-
Als Grund gilt:
Die Entschuldigung muss bei der nächsten Probe, die er besucht, vorgebracht werden.
Die Bussen müssen mit Fr. 5.- bei Eintritt in den Verein vorbezahlt werden.
Ein Musikverein benötigt zur Ausübung seines geschätzen Volkgutes und Erfüllung seiner volksverbundenen Aufgaben ein kostenaufwändiges Inventar, eine unangehneme Bürde für den neugegründeten, mittellosen Verein, den neben der Anschaffung von Instrumenten, Notenpulten und Musikalien die Reparaturen der Occasions-Instrumente finanziell belasten werden.
Die kurz vor dem zweiten Weltkrieg gegründete kath. Jungmannschaftsmusik, erhielt die ersten finanziellen Mittel zur Beschaffung der nötigen Instrumente und Musikalien von Pfarrer P. Cotti.
Gemäss der Kassarechung wurde mit P. Peter Cotti folgende Schuld in Form von Rückzahlungen beglichen:
2. August 1935 | Fr. 70.- |
2. Februar 1937 | Fr. 50.- |
2. März 1938 | Fr. 100.- |
14. November 1940 | Fr. 250.-, Fr. 470.- |
Die Entwicklung der Fahne beginnt mit der römischen „vexillum“, der Fahne, Standarte und Feldzeichen römischer Legionen, die in erster Linie als militärische Orientierungshilfe und Hoheitssymbol diente. Im Wandel der Zeit erfuhr die Fahne eine entscheidende Erweiterung in Ihrer Anwendung, indem Sie auch nicht nur als militärisches und staatliches Hoheitssymbol diente, sondern auch von kirchlichen und weltlichen Institutionen als Zeichen der Vereinigung benutzt wurde.
Ihr traditioneller Sinn und Bedeutung blieben aber bestehen:
Das Banner vereinigte eine Gruppe Gleichgesinnter in gegenseitiger Treue und Kamaradschaft und weht als Symbol für das zu erstrebende Ideal einer Gemeinschaft.
Mitte der 60er Jahre diskutierten die Egger-Musikanten über die Anschaffung eines Banners, das Ihnen die Ideale der Blasmusik versinnbildlichen und Sie in Freud und Leid an die Vereinstreue, an die kameradschaftlichen Werte und das gemeinsame Ziel mahnen soll.
An der Generalversammlung vom 19. September 1967 wurde auf Anregung von Dirigent Meinrad Kälin, Brandegg, die Beschaffung eines Vereinsbanners beschlossen.